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Ihr zuverlässiger Partner
Audi Groß- und Gewerbekunden Service
Wir sind als Meisterbetrieb für Karosserie sowie Lack ein kompetenter Partner für Schäden an Ihrem Audi und reparieren Ihr Fahrzeug immer nach den neuesten technischen Vorschriften.
Gewerbetreibende sind verpflichtet, mit ihrem gewerblich genutzten Fahrzeug die so genannten Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Danach hat ein Unternehmer unter anderem gewerblich genutzte Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Damit sollen Fahrer bzw. Benutzer gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge vor Unfällen geschützt werden, die passieren können, wenn die technischen Systeme nicht einwandfrei funktionieren.
Dabei schreiben die Unfallverhütungsvorschriften vor, dass das Ergebnis der Prüfung zu dokumentieren und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren ist.
Wer diese Pflichten nicht einhält, riskiert eine Geldbuße bis zu zehntausend Euro. Mehr noch: Passiert ein Unfall mit einem betrieblich genutzten Fahrzeug, der im Zusammenhang mit einem ungeklärten Prüfungszeitpunkt steht, kann die Berufsgenossenschaft die Schadensregulierung verweigern. Hieraus können für den Arbeitgeber bzw. Fuhrparkleiter erhebliche finanzielle Nachteile resultieren.
Wir sind Ihr Partner für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Wir organisieren die notwendige Prüfung Ihres gewerblich bzw. dienstlich genutzten Kraftfahrzeugs und bewahren das Prüfungsergebnis bis zum nächsten Prüfungstermin auf. Rechtzeitig vor Fälligkeit erinnern wir Sie dann an den nächsten Termin bzw. organisieren in Absprache mit Ihnen die Prüfung, wenn sich Ihr Fahrzeug ohnehin bei uns befindet.
Damit ist gewährleistet, dass Sie nicht nur in Ihrem beruflichen Alltag vor Gefahren besser geschützt sind, sondern auch vor den unangenehmen Folgen einer Geldbuße oder Regressforderungen im Unglücksfall.
Sprechen Sie uns gerne zu den Unfallverhütungsvorschriften an, wir beraten Sie.
Einige Fragen im Zusammenhang mit den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) haben wir Ihnen nachfolgend beantwortet:
Für wen gelten die UVV und wer ist verantwortlich für deren Einhaltung?
Die UVV gelten für alle gewerblich genutzten Kraftfahrzeuge. Sie gilt sowohl für Lkw als auch Pkw sowie Sonderfahrzeuge. Verantwortlich für die Beachtung und Einhaltung der UVV ist
der Fahrzeughalter. Im Fall von dienstlich genutzten Autos, deren Halter der Arbeitnehmer ist, ist der Arbeitgeber verantwortlich.
Wie oft muss die Prüfung sein?
Vorgeschrieben ist die Prüfung der genannten Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich. Das Prüfungsergebnis und damit der betriebssichere Zustand des Fahrzeugs ist zu
dokumentieren und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Was wird überprüft?
Gegenstand der Prüfung nach den UVV sind u. a. die Verkehrssicherheit, An- und Aufbauteile (z.B. Kofferraumdeckel, Motorhaube, Türen), die Ladungssicherung (ggf. vorhandenes
Trennnetz, Gurte, Hilfsmittel), die Anhängerkupplung, die Haltegriffe und weitere sicherheitsrelevante Fahrzeugteile.
Was passiert, wenn die Prüfung nicht erfolgt und/oder nicht dokumentiert ist?
Wer die vorgeschrieben Prüfung nicht durchführen lässt bzw. die Durchführung nicht nachweisen kann, riskiert eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro. Das sollte man nicht riskieren, zumal die Prüfung im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Arbeitnehmer sowie anderer Verkehrsteilnehmer liegt.
Service mit Profil – unser professioneller Audi Räder Service beschränkt sich nicht ausschließlich aufs Wechseln. Zusätzlich zum Räderwechsel kontrollieren wir das Reifenprofil, das Laufbild, eventuelle Unwuchten und den korrekten Luftdruck, bevor wir Sie wieder auf die Straße schicken. Wir beraten Sie gern zu attraktiven Reifen-, Felgen- oder Komplettradangeboten.
Bei uns können Sie auch ganz bequem Ihre Reifen einlagern lassen. Auf Wunsch werden Ihre Räder auch gereinigt und vor der Montage ausgewuchtet.
Reifengarantie mit Zertifikat. Auf Reifen, die Sie bei uns kaufen, erhalten Sie die kostenlose Audi Reifengarantie:
Tritt die Garantie ein, erstatten wir Ihnen den Restwert des beschädigten Reifens.
Ganz- oder Teillackierungen von Fahrzeugkarosserien und anderen lackierfähigen Objekten werden bei uns nach Herstellervorgaben durchgeführt. Deshalb können Sie bei uns sicher sein, dass Sie auch nach einer Lackierung noch die volle Herstellergarantie von 12 Jahren behalten.
Weitere Leistungen: